Sarah Dlugosch

Psychotherapeutische Praxis

Modalitäten

Kosten

Vorgespräch

Datenschutz

Gesetzliche Krankenversicherung

Für Patientinnen und Patienten, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen wird. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe, um die genauen Konditionen zu erfragen.

Selbstzahler

Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 

120 Euro. Eine Reduktion ist nach Absprache möglich.

Die Kosten für eine Psychotherapie können als “sonstige Gesundheitsausgaben” steuerlich geltend gemacht werden.


Paarberatung

Eine Paarberatung wird nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Die Kosten betragen 100.- € für 60 Minuten, und 150.- € für 90 Minuten, angelehnt an die Einheitlichen Gebühren für Psychotherapie.



Vorgespräch

Patient und Therapeut haben bis zu vier Sitzungen lang Gelegenheit, sich kennenzulernen. In diesen sogenannten "probatorischen Sitzungen", die von den Krankenkassen ohne formalen Antrag bezahlt werden, sollte geklärt werden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und welche Ziele sie haben soll. Wenn sich für eine Therapie entschieden wird, schickt der Therapeut einen Therapieantrag an die Krankenkasse, in dem ein anonymisierter Bericht für den Gutachter enthalten ist. Nach vier bis sechs Wochen ist bei positivem Ausfall des Gutachtens mit einer Kostenübernahmeerklärung der Kasse zu rechnen, und die Therapie kann begonnen werden. 

Datenschutz

In der Psychotherapie sind Sie durch die Schweigepflicht des Therapeuten (§ 203 Strafgesetzbuch) geschützt. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten nicht ohne Erlaubnis des Patienten an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden. Die Krankenkasse erfährt in dem Antrag für Psychotherapie lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. 


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